Wer 2026 eine Wärmepumpe in Berlin einbauen möchte, kann weiterhin einen erheblichen Zuschuss erhalten. Seit dem 21. Juli gelten jedoch neue Förderbedingungen: Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent, der Klimageschwindigkeitsbonus liegt derzeit bei 16 Prozent und der Einkommensbonus ist nun gestaffelt. Insgesamt sind für private Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich. Gleichzeitig wurde der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 Euro festgelegt.

Entscheidend ist deshalb nicht allein der Preis der Wärmepumpe. Eigentumsverhältnisse, Selbstnutzung, Einkommen, bestehende Heizung und der richtige Ablauf des Antrags bestimmen, wie hoch die Wärmepumpen-Förderung in Berlin tatsächlich ausfällt.

Kurzantwort: Für Anträge seit dem 21. Juli 2026 besteht die Förderung aus 30 Prozent Grundförderung, gegebenenfalls 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus. Der Gesamtfördersatz ist auf 80 Prozent begrenzt. Beim Einfamilienhaus werden derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten angesetzt.

Wärmepumpen-Förderung Berlin 2026 im Überblick

Die Heizungsförderung ist ein bundesweites Programm der KfW. Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist vor allem das Zuschussprogramm 458 relevant. Berlin hat dabei keinen eigenen pauschalen Wärmepumpen-Zuschuss, der die KfW-Förderung generell ersetzt. Regionale Beratungs- oder ergänzende Programme sollten dennoch im Einzelfall geprüft werden.

Für seit dem 21. Juli 2026 gestellte Anträge gelten bei einer Wärmepumpe diese Bausteine:

FörderbausteinHöheWesentliche Voraussetzung
Grundförderung30 %Förderfähige Wärmepumpe in einem mindestens fünf Jahre alten Bestandswohngebäude
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Selbstgenutzte Hauptwohnung und Austausch einer qualifizierenden alten, funktionsfähigen Heizung
Einkommensbonus10–40 %Selbstnutzung und zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen innerhalb der Fördergrenzen
Maximaler Gesamtfördersatz80 %Kombination der individuell erfüllten Bausteine

Der frühere Effizienzbonus für bestimmte Wärmequellen oder natürliche Kältemittel ist nach den neuen Bedingungen entfallen. Bereits bis einschließlich 20. Juli 2026 korrekt gestellte Anträge werden nach den damals geltenden Bedingungen behandelt.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?

Die Prozentzahl allein sagt noch nicht, wie viele Euro ausgezahlt werden. Der Fördersatz wird nur auf die anerkannten förderfähigen Kosten angewendet. Für ein Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell höchstens 28.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern kommen für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 Euro und ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 Euro hinzu.

Grundförderung: 30 Prozent

Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Sie ist der zentrale Förderbaustein für Eigentümer, die eine technisch förderfähige Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude installieren lassen. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt des Antrags in der Regel mindestens fünf Jahre alt sein. Außerdem gehört die Optimierung des Heizungsverteilungssystems einschließlich hydraulischem Abgleich zur geförderten Maßnahme.

Klimageschwindigkeitsbonus: aktuell 16 Prozent

Selbstnutzende Eigentümer können zusätzlich 16 Prozent erhalten, wenn sie unter anderem eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Bei einer Gaszentral- oder Biomasseheizung muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Die alte Heizung ist fachgerecht zu demontieren und zu entsorgen.

Der Bonus gilt nur für die selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohnung. Nach aktueller Regelung sinkt er erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte. Wer ohnehin einen Austausch plant, sollte die technische Prüfung daher nicht bis kurz vor Fristende verschieben.

Einkommensbonus: 10 bis 40 Prozent

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem durchschnittlichen zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Er beträgt derzeit:

  • 40 Prozent bei bis zu 30.000 Euro,

  • 30 Prozent bei bis zu 40.000 Euro,

  • 10 Prozent bei bis zu 50.000 Euro.

Für Familien mit mindestens einem im Haushalt lebenden minderjährigen Kind reduziert ein Familienzuschlag das für die Einstufung maßgebliche Einkommen einmalig um 10.000 Euro. Auch dieser Bonus ist auf die selbstgenutzte Wohneinheit beschränkt. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Bruttogehalt, sondern das nach den KfW-Regeln ermittelte zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Zwei Rechenbeispiele

Beispiel 1: vermietetes Einfamilienhaus. Die förderfähigen Kosten betragen 32.000 Euro. Angesetzt werden höchstens 28.000 Euro. Ohne persönliche Boni ergeben 30 Prozent Grundförderung einen voraussichtlichen Zuschuss von 8.400 Euro.

Beispiel 2: selbstgenutztes Einfamilienhaus mit alter Ölheizung. Bei ebenfalls 32.000 Euro Gesamtkosten werden 28.000 Euro berücksichtigt. Erfüllt der Eigentümer die Bedingungen für 30 Prozent Grundförderung, 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und 40 Prozent Einkommensbonus, ergibt die Summe rechnerisch 86 Prozent. Wegen der Deckelung werden höchstens 80 Prozent ausgezahlt, also 22.400 Euro.

Die Beispiele dienen nur zur Orientierung. Die KfW-Zusage und die tatsächlich anerkannten Kosten sind entscheidend.

Förderrechner Wärmepumpe

Wie viel Förderung bekommen Sie für Ihre Wärmepumpe?

Geben Sie ein paar Eckdaten ein und sehen Sie sofort, wie hoch Ihre staatliche Förderung nach BEG ausfällt.

⚙️ IHRE ANGABEN
Anzahl Wohneinheiten im Gebäude
Wohneinheit(en)
Die Förderung wird auf Basis der förderfähigen Höchstkosten berechnet (28.000 € für die 1. Wohneinheit, gestaffelt für weitere Einheiten).
Nutzung
Selbstnutzend
Vermietung
Welche Heizung wird ersetzt?
Zu versteuerndes Haushaltseinkommen (zvE)
€ / Jahr
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem 2. und 3. Jahr vor der Antragstellung.
🏅 IHRE FÖRDERUNG
Förderfähige Höchstkosten (Berechnungsbasis)

Sie möchten wissen, welche Förderung konkret für Sie möglich ist? Wir prüfen es kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Beratung anfragen
Stand: BEG-Förderung ab 21.07.2026 · unverbindliche Berechnung ohne Gewähr, kein Rechtsanspruch. Die tatsächliche Förderung hängt von Ihren individuellen Investitionskosten ab. Für eine verbindliche Einschätzung kontaktieren Sie uns gerne persönlich.

Wer kann die Förderung in Berlin beantragen?

Das Programm 458 richtet sich unter anderem an private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie an Wohnungseigentümergemeinschaften. Auch Vermieter können die Grundförderung nutzen. Persönliche Boni wie der Klima- und Einkommensbonus sind dagegen an eine selbstgenutzte Wohneinheit gebunden.

Bei einer WEG stellt eine bevollmächtigte Person den Basisantrag für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Selbstnutzende Eigentümer beantragen mögliche persönliche Boni anschließend über einen Zusatzantrag. Dieser muss spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor Einreichung des Verwendungsnachweises gestellt werden.

Für Unternehmen, juristische Personen, Contractoren und bestimmte Eigentümerkonstellationen gelten andere KfW-Produkte. Eine GbR ist beispielsweise nicht im Privatkundenprogramm 458 antragsberechtigt, kann aber je nach Fall das Programm 459 nutzen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern sollte die Antragstellerrolle deshalb vor Erstellung der Bestätigung zum Antrag geklärt sein.

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Förderfähig ist nicht nur das Außengerät. Je nach Vorhaben können auch notwendige Arbeiten rund um den Heizungstausch angesetzt werden, zum Beispiel:

  • Wärmepumpe, Speicher und Regelungstechnik,

  • Demontage und Entsorgung der Altanlage,

  • Montage, hydraulische Einbindung und Inbetriebnahme,

  • Anpassungen am Heizungsverteilungssystem,

  • hydraulischer Abgleich,

  • erforderliche Elektroarbeiten,

  • Planung und fachliche Baubegleitung,

  • bestimmte Umfeldmaßnahmen, soweit sie nach den Förderrichtlinien notwendig und anerkennungsfähig sind.

Ob eine konkrete Position förderfähig ist, muss anhand der aktuellen Richtlinie und technischen Mindestanforderungen geprüft werden. Ein sauber gegliedertes Angebot erleichtert die Förderplanung und verhindert, dass technische Nebenarbeiten erst während der Montage auffallen.

So läuft der KfW-Antrag richtig ab

Der sichere Ablauf besteht aus sechs Schritten:

  1. Gebäude prüfen: Heizlast, vorhandene Heizflächen, Vorlauftemperaturen, Elektroanschluss, Warmwasserbedarf, Aufstellort und Schallschutz werden erfasst.

  2. Technische Lösung und Angebot festlegen: Das Angebot muss die förderfähigen Maßnahmen nachvollziehbar abbilden. Der Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt die förderrechtlich erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage.

  3. BzA erstellen lassen: Ein Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte bestätigt die technischen Voraussetzungen und erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ mit BzA-ID.

  4. Antrag in „Meine KfW“ stellen: Erst nach erfolgreicher Antragstellung und Förderzusage sollte mit der Umsetzung begonnen werden. Die konkreten Vertrags- und Startregeln sind unbedingt einzuhalten.

  5. Wärmepumpe fachgerecht einbauen: Nach der Zusage wird die Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums umgesetzt. Die KfW nennt derzeit 36 Monate ab Zusage für den vollständigen Abschluss.

  6. BnD und Nachweise einreichen: Nach Fertigstellung erstellt das Fachunternehmen oder der Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung nach Durchführung“. Anschließend werden Identifizierung und Nachweise im KfW-Portal abgeschlossen.

Ein häufiger Fehler ist, nur das Gerät auszuwählen und den Förderantrag davon getrennt zu betrachten. Planung, Vertrag, BzA, technische Mindestanforderungen und spätere BnD bilden einen zusammenhängenden Prozess.

Was bedeutet die 65-Prozent-Regel in Berlin?

Seit dem 1. Juli 2026 greift in Berlin nach aktueller Gesetzeslage beim Einbau einer neuen Heizung im Bestand grundsätzlich die Vorgabe, mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme zu nutzen. Das ist kein generelles Verbot bestehender Gas- oder Ölheizungen. Eine funktionierende Anlage muss nicht allein wegen dieses Datums ausgebaut werden.

Das Gebäudeenergiegesetz sieht außerdem mehrere Erfüllungsoptionen und Übergangsregelungen vor. Neben der Wärmepumpe kann beispielsweise ein Wärmenetzanschluss infrage kommen. Der Berliner Wärmeplan zeigt Gebiete, in denen Wärmenetze voraussichtlich ausgebaut werden, und Bereiche, in denen dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen eher geeignet erscheinen.

Für Eigentümer bedeutet das: Vor dem Heizungstausch sollten Gebäude, Wärmeplanung und mögliche Anschlussoptionen gemeinsam betrachtet werden. In dicht bebauten Quartieren kann ein künftiges Wärmenetz relevant sein; in anderen Stadtteilen ist eine gebäudeeigene Wärmepumpe häufig die direktere Lösung.

Wann lohnt sich eine Wärmepumpe im Berliner Altbau?

Das Baujahr allein entscheidet nicht. Auch ein Berliner Altbau kann für eine Wärmepumpe geeignet sein, wenn die Anlage sorgfältig geplant wird. Besonders wichtig sind:

  • eine belastbare Heizlastberechnung statt einer pauschalen Schätzung,

  • möglichst niedrige erforderliche Vorlauftemperaturen,

  • ausreichend dimensionierte Heizkörper oder Flächenheizungen,

  • ein hydraulisch abgeglichenes Verteilnetz,

  • ein geeigneter und schalltechnisch geprüfter Aufstellort,

  • ein ausreichender Stromanschluss,

  • ein realistisches Warmwasserkonzept.

Eine Fußbodenheizung ist vorteilhaft, aber nicht zwingend erforderlich. Oft lassen sich einzelne zu kleine Heizkörper austauschen, während der größte Teil des Bestands erhalten bleibt. Bei Mehrfamilienhäusern kommen zusätzlich zentrale Lösungen, Wärmepumpen-Kaskaden oder sorgfältig geregelte hybride Konzepte infrage.

Wärmepumpe in Berlin konkret planen

Eine belastbare Förderberechnung ist erst sinnvoll, wenn die technische Lösung zum Gebäude passt. Segment Gebäudetechnik prüft dafür die Ausgangslage vor Ort, plant die Anlage und unterstützt beim Förderprozess. Als Berliner Meisterbetrieb seit 1995 übernimmt Segment die Umsetzung mit eigenen Monteuren – von der Demontage der alten Heizung über die hydraulische und elektrische Einbindung bis zur Inbetriebnahme.

Wenn Sie einen Heizungstausch erwägen, können Sie zunächst die bestehende Anlage, das Gebäude und Ihre Förderkonstellation prüfen lassen. So erhalten Sie eine realistische Entscheidungsgrundlage, bevor Fristen, Verträge oder Bestellungen ausgelöst werden. Wärmepumpe in Berlin planen und installieren lassen.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung Berlin 2026

Seit dem 21. Juli 2026 beträgt die Grundförderung 30 Prozent. Hinzukommen können 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 Prozent. Insgesamt sind maximal 80 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten möglich.

Aktuell werden beim Einfamilienhaus höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten berücksichtigt. Bei einem maximalen Fördersatz von 80 Prozent ergibt das bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Der individuelle Anspruch kann niedriger sein.

Für die Antragstellung wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt, der die vorgeschriebene Bedingung zur Förderzusage enthält. Mit der tatsächlichen Umsetzung sollte erst nach Antrag und Zusage begonnen werden. Die jeweils aktuellen KfW-Vertragsregeln sind einzuhalten.

Private Vermieter können grundsätzlich die Grundförderung erhalten. Klima- und Einkommensbonus gelten nur für eine selbstgenutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit.